Die Entscheidung für eine Feuerbestattung kann jeder zu Lebzeiten selbst treffen. Ansonsten bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen über die Art und Weise der Bestattung. Man kann jedoch auch einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, in dem alle Einzelheiten bestimmt und die Kosten dafür bereits treuhänderisch angelegt werden. Ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wird Sie entsprechend beraten.
Die Einäscherung darf laut Gesetzgebung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Diese Zeit wird in der Regel auch benötigt, um die Formalitäten zu erledigen. Das Standesamt muss den Tod beurkunden, ein Bestattungsschein muss ausgestellt werden. Die verstorbene Person muss in einem ausgewählten Sarg gebettet und zum Krematorium überführt werden. Wird der Leichnam freigegeben, darf er eingeäschert werden. Auf die 2. Leichenschau darf nur verzichtet werden, wenn der Leichnam der/des Verstorbenen bereits von der Staatsanwaltschaft (Gerichtsmedizin) freigegeben wurde. In der Regel wird die Einäscherung im Krematorium Waldfrieden innerhalb von 36 Stunden nach der Einlieferung durchgeführt.
Die zweite Leichenschau wird im Krematorium durchgeführt. Bei dieser wird durch eine Ärztin/einen Arzt des zuständigen gerichtsmedizinischen Instituts/Gesundheitsamts festgestellt, ob die/der Verstorbene eines natürlichen Todes verstorben ist. Kann dies nicht eindeutig bestätigt werden, hat die Ärztin/der Arzt Auskünfte bei den Ärztinnen/Ärzten einzuholen, welche die Verstorbene/den Verstorbenen vor ihrem/seinem Tod behandelt haben. Reichen die Auskünfte nicht aus oder liegen Anhaltspunkte vor, dass die/der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, wird die Polizeibehörde benachrichtigt. In diesen Fällen darf die Einäscherung erst vorgenommen werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Bestattung schriftlich genehmigt hat.
Beauftragen Sie das von Ihnen bestellte Bestattungsinstitut, die Einäscherung im Krematorium Waldfrieden durchführen zu lassen. Ansonsten kann das Bestattungsunternehmen das Krematorium auswählen. Unter Umständen liegt dieses weiter entfernt, so dass der Leichnam über größere Strecken kostenmäßig zu Ihren Lasten überführt werden muss.
Wenn Sie im Umkreis von Darmstadt wohnen, bestehen Sie bei Ihrem Bestattungsinstitut darauf, dass die/der Verstorbene im Krematorium Waldfrieden eingeäschert wird.
Nein. Im Krematorium Waldfrieden können alle Verstorbenen eingeäschert werden, egal, wo sie zuletzt gewohnt und gelebt haben.
Ja. Für die Einäscherung wird der Ofen im Krematorium auf sehr hohe Temperaturen aufgeheizt. Dann erst wird der Sarg in den Ofen eingeführt. Da der Leichnam selbst schwer brennt, muss zur Förderung des Verbrennungsvorgangs die Einäscherung unter Mitverbrennung des Sarges durchgeführt werden.
In Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens gehen wir auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ein. Wir ermöglichen auch die Einäscherung unmittelbar im Anschluss an die Trauerfeier und bieten den nächsten Angehörigen an, bei der Übergabe an den Einäscherungsofen der/dem Verstorbenen das letzte Geleit zu geben.
Im Durchschnitt ca. 70 Minuten. Da alle Menschen unterschiedlich sind, dauert auch die Einäscherung verschiedener Verstorbener unterschiedlich lange. Sehr viele unterschiedliche Faktoren entscheiden über die tatsächliche Dauer einer Einäscherung.
Außer der Asche Reste von einigen Knochen, die die Einäscherung überstanden haben. Sie werden in der Urnenabfüllmaschine fein zermahlen und gelangen gemeinsam mit der Asche in die entsprechende Urne.
Der Verbrennungsraum eines Einäscherungsofens kann nur einen Sarg aufnehmen. Erst wenn die sterbliche Hülle soweit verbrannt ist, dass sich keine Rückstände mehr im Verbrennungsraum befinden, ist eine erneute Zuführung möglich. Die Einäscherungsöfen des Krematoriums Waldfrieden sind moderne und nach dem Stand der neusten Technologie ausgestattete Anlagen. Für jede Einäscherung wird ein Verbrennungsprotokoll angefertigt. Neben dem Betriebswart überwacht die Systemsteuerung den gesamten Prozess der Einäscherung.
Jeder Sarg gelangt mit einer Identifikationskarte in das Krematorium und erhält bei der Einlieferung eine Registriernummer, die als Kennzeichnung am Sarg befestigt wird. Unter dieser Registriernummer werden alle Angaben zur/zum Verstorbenen gespeichert. Jeder Sarg wird von einem feuerfesten Stein, in den diese Registriernummer eingraviert ist, während der Einäscherung begleitet. Da dieser Stein mit in die Urne gegeben wird, ist noch nach Jahren die Asche der/dem Verstorbenen zuzuordnen. Die Urne wird amtlich verschlossen und erhält ein dauerhaftes Schild mit Namen, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum der/des Verstorbenen, Einäscherungsnummer und Namen des Krematoriums.
Krematorien unterliegen den strengen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den VDI-Richtlinien. Auch die Sargindustrie unterliegt Umweltvorschriften, so dass nur Stoffe zum Einsatz gebracht werden dürfen, von denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Bei der Einäscherung unter Umständen freigesetzte Schadstoffe, wie z.B. Pharmakarückstände, werden bei den hohen Temperaturen fast völlig vernichtet. In der Nachverbrennung werden bei Temperaturen von weit über 1.000 °C belastende Stoffe neutralisiert bzw. bei der Rauchgasfilterung über Zusatzstoffe gebunden. Dadurch ist sichergestellt, dass weder Geruch noch Rauch in die Atmosphäre ausgestoßen werden.
Nein. Im Krematorium Waldfrieden werden ausschließlich verstorbene Menschen eingeäschert.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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