Feuerbestattung

Die Grundlage sinnstiftender Trauer

Für eine schnellstmögliche Urnenrückführung haben wir optimale Rahmenbedingungen geschaffen, denn wir wissen, dass eine zeitnahe Einäscherung im Interesse der Angehörigen ist.

Die Urnenbeisetzung ist eine wichtige Zeremonie für die Trauerbewältigung. Daher stellen wir dem Bestattungsunternehmen die Urne im Regelfall 36 Stunden nach Anlieferung der/des Verstorbenen bereit.

Vielfältige Möglichkeiten für die Beisetzung der Urne

Vor allem in den letzten zehn Jahren sind die Beisetzungsformen für Urnen vielfältiger geworden.

Nur noch 30 Prozent der Bundesbürger wünschen eine klassische Erdbestattung. Neben den verschiedenen Formen an typischen Wahl- oder Reihengräbern gibt es auf den Darmstädter Friedhöfen ein große Auswahl weiterer Urnengräber: den Friedpark auf dem Waldfriedhof, Wiesengrabstätten, Urnenwände, Gemeinschaftsgrabstätten und anonyme Urnenreihengrabfelder.

Rechtliche Voraussetzungen der Feuerbestattung

Wer sich zu Lebzeiten für eine Feuerbestattung entscheidet, sollte seine Entscheidung schriftlich zum Ausdruck bringen. Wenn eine solche Willenserklärung nicht vorliegt, haben die Angehörigen beziehungsweise die Bestattungspflichtigen das Recht, über die Bestattungsart zu entscheiden.

Die eigentliche Feuerbestattung (Kremation) darf erst nach Freigabe der/des Verstorbenen durch eine zweite Leichenschau erfolgen, d.h. ein einziger Totenschein mit Angabe der Todesursache reicht nicht aus.

Die zwingend vorgeschriebene zweite Leichenschau wird im Krematorium Waldfrieden täglich durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt durchgeführt.